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- Kategorie: Friedensrichter
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Schlichten ist besser als Richten!
Im beruflichen oder privatem Zusammenleben kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dabei fällt es den Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die strittigen Fragen zu klären, die Situation zu schlichten und möglichst zu bereinigen. Diese Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Die gemeindliche Schiedsstelle ist eine Einrichtung, die bei Streitfällen des täglichen Lebens eine schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung bietet.
Die Schiedsstelle kann in Anspruch genommen werden bei:
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
(z.B. Zahlungsansprüche)
- Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten
- Nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der
persönlichen Ehre (z.B. Entschuldigung wegen einer Beleidigung,
Widerruf unwahrer Erklärungen oder Unterlassung zukünftiger
Handlungen)
- kleineren Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung,
Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung
Für die Gemeinde Laußig ist der Friedensrichter der Gemeinde Doberschütz mit zuständig.
- Kontakt:
Friedensrichterin Frau Andrea Helfer-Thiemecke
stellv. Friedensrichter
Anschrift der Schiedsstelle:
Gemeinde Doberschütz
Breite Straße 17
04838 Doberschütz- Das Verfahren wird durch einen Antrag bei der Schiedsstelle eingeleitet.
- Der Antrag muss enthalten:
- Namen und Anschriften beider Parteien
- die Angabe, worüber gestritten wird
- das mit der Anrufung der Schiedsstelle angestrebte Ziel
- Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.





