ACHTUNG! Bauarbeiten zur Erneuerung des Vorplatzes am Bürgerservicecenter in Kossa weitere Informationen

    ACHTUNG! Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Schlüsselbund mit blauem Schlüsselband und vier Sicherheitsschlüsseln abgegeben! Gefunden wurde es in der Dübener Straße. Es kann zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Sekretariat) abgeholt werden.

    FRIEDENSRICHTER

    Schlichten ist besser als Richten!

    Im beruflichen oder privatem Zusammenleben kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dabei fällt es den Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die strittigen Fragen zu klären, die Situation zu schlichten und möglichst zu bereinigen. Diese Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Die gemeindliche Schiedsstelle ist eine Einrichtung, die bei Streitfällen des täglichen Lebens eine schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung bietet.


    Die Schiedsstelle kann in Anspruch genommen werden bei:

    - bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
      (z.B. Zahlungsansprüche)
    - Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten
    - Nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der
      persönlichen Ehre (z.B. Entschuldigung wegen einer Beleidigung,
      Widerruf unwahrer Erklärungen oder Unterlassung zukünftiger
      Handlungen)
    - kleineren Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung,  
      Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

    Für die Gemeinde Laußig ist der Friedensrichter der Gemeinde Doberschütz mit zuständig.

    • Kontakt:
      Friedensrichterin Frau Andrea Helfer-Thiemecke
      stellv. Friedensrichter 

    • Anschrift der Schiedsstelle:
         
      Gemeinde Doberschütz
      Breite Straße 17
      04838 Doberschütz
    • Das Verfahren wird durch einen Antrag bei der Schiedsstelle eingeleitet.
    • Der Antrag muss enthalten:
      • Namen und Anschriften beider Parteien
      • die Angabe, worüber gestritten wird
      • das mit der Anrufung der Schiedsstelle angestrebte Ziel
    • Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

    Gemeinderat

    Mängelmelder

    Die Gemeinde Laußig verwendet seit April 2024 die Mängelmelder-Basiskomponente des Freistaates Sachsen.

    Darüber können Sie schnell und bequem Vorfälle an die Gemeindeverwaltung melden und den Bearbeitungsstand mitverfolgen.

    Link zum Mängelmelder-Portal der Gemeinde Laußig

    QR-Code - Mängelmelder



    Adresse Verwaltung

    Leipziger Str. 23
    04838 Laußig

    Telefon: 034243 - 3390
    Telefax: 034243 - 33921
    info@laussig.com






    Gemeinde Laußig
    Leipziger Straße 23
    04838 Laußig

    Tel : 034243 - 339 0
    Fax: 034243 - 339 21

    Mail: info@laussig.com
    Web: www.laussig.com